Im aktuellen Fall hat die ehemalige Photon Mitarbeiterin Ines Rutschmann eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin (LG Berlin 27 O 37/13) gegen das Photonwatch Blog im Sinne der Betreiberhaftung erwirkt.
Hintergrund ist, dass ein Leser des PhotonWatch Blogs mit Klarnahmen eine negative Äußerung zur journalistischen Sorgfalt von Frau Rutschmann getätigt hatte.
Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen.
Als Betreiber des Photonwatch Blogs stufen wir die betroffene Äußerung als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt ein.
Unserer Auffassung nach sind Photon Redakteure gerade durch ihre umstrittenen Artikel Personen von öffentlichem Interesse. Es muss in unserem Land die Freiheit geben derartiges Tun auch öffentlich zu kritisieren.
Weiterhin wurden der gesamten Photon-Redaktion der Frau Rutschmann damals angehörte bereits vom deutschen Presserat Recherchemängel attestiert.
Dem Photonwatch-Blog liegen für den Prozess bereits eine ganze Reihe von Verstößen der journalistischen Sorgfaltspflicht durch die Klägerin vor. Dennoch ist es immer besser weiteres Material zu erhalten, schließlich geht es vor Gericht um die Verteidigung des höchsten Gutes in der Demokratie:
Die Meinungsfreiheit nach
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Wer hierzu etwas zum Thema Recherchemängel oder Umstrittene Artikel von Frau Ines Rutschmann beitragen kann, ist willkommen unter photonwatch@energy-center.info Hinweise zu Recherchemängeln aus dem Arbeitsbereich von Frau Rutschmann zu liefern.
Das Unternehmen Energy Info Center EIC GmbH als beklagte Betreiberin des PhotonWatch Blog wird weiterhin für die Meinungsfreiheit eintreten und WIDERSPRUCH gegen die ohne Anhörung erlassene einstweilige Verfügung einlegen.
Wir halten Sie über das juristische Vorgehen weiterhin auf dem Laufenden.
Ihr Team vom Photonwatch Blog,
das bereits nun die zweite Einstweilige Verfügung
aus dem Photon Umfeld gerichtlich abwehren muss.
Image: Ich würde niemandem raten, sich hier auch nur zu bewerben.
Kollegenzusammenhalt: wird von Angst um den Job beeinträchtigt
Arbeitsatmosphäre: Einige Mitarbeiter arbeiten einfach zu viel
Image: Das Image könnte noch besser sein, wenn eine offenere Kommunikation auch über monetäre und temporäre Geldprobleme des Unternehmens mit den Mitarbeitern besprochen würde. So haben einige bis viele das Gefühl, dass man Ihnen viele Dinge verheimlicht und schön redet.