Dienstag, 30. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 11



Die nächste aufgerufene Gläubigerin war die Solare Beteiligungen GmbH. Ein weiteres Unternehmen der Photon Gruppe über das viele Angestellte wenig bis nichts wussten. 


Solare Beteiligungen GmbH fordert 427.000,- € an Stimmrechten

Die Solare Beteiligungen GmbH ist ein Unternehmen, dass zu 50% Frau Annegret Kreutzmann und zu 50% Herren Philippe Welter gehört. Es besaß nach eigenen Angaben Gegenstände und Betriebsmittel die dann an die Photon Europe GmbH entgeltlich vermietet wurde. 

Die Solare Beteiligungen GmbH übersandte dem Insolvenzverwalter eine Forderung von 427.000,- € gegen die Photon Europe GmbH




Der Insolvenzverwalter hielt dieser auffällig hohen Forderungsanmeldung folgendes entgegen:


  • Die Forderungen von 427.000,- € bestanden nur aus Excellisten und Rechnungen.

  • Nachweise für die angemeldeten Dienstleistungen, wie Inventarlisten o.ä. wurden nicht vorgelegt und sind aus den Akten der Photon Europe nicht ersichtlich. 

  • Die Buchhaltung der Photon Europe GmbH weist auf dem Konto 1302 eine Forderung von 160.000,- € gegen die Solare Beteiligungen GmbH aus (auch hier könnte ein versuchter Prozessbetrug wegen Nichtaufrechnung vorliegen).

Aus diesen Gründen heraus sei das Stimmrecht der Solare Beteiligungen GmbH auf 0% festzusetzen. 

Das Insolvenzgericht folgte der Empfehlung des Insolvenzverwalters und setzte die Stimmrechte auf 0% fest. 


= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 797.659,90 €






Photon Holding will 906.100,- € an Stimmrechten geltend machen

Die von Frau Annegret Kreutzmann geleitete Photon Holding GmbH fordert vom Insolvenzverwalter für 906.100,- € an Stimmrechten ein. 

Zur Erinnerung in Photon Holding GmbH ist der Solarverlag mit allen Mitarbeitern aufgegangen. Gesellschafter der Photon Holding sind Frau Annegret Kreutzmann, Herr Philippe Welter, Herr Michael Schmela und Herr Ralf Heuser.  



Die Forderung setzte sich aus 696.100,- € an Darlehnszinsen sowie einer Rückzahlung, Lizenzsvereinbarungen und Darlehn von 210.000,- € zusammen. 

Laut Vertrag stünden der Photon Holding GmbH der Anteil von 5% des Umsatzes der Photon Europe GmbH für die Nutzung der Namensrechte zu. 



Sollte dieses wirklich Vertraglich so festgelegt worden sein, ist nicht verwunderlich, dass die Photon Europe GmbH mit ihren Mitarbeitern keine Überlebenschance hatte. 

Nimmt man einem Unternehmen die Summe von 5% vom Umsatz vor Abzug der Kosten entspricht das einem Abgriff des Gewinns von fast 25% oder je nach Kostenstruktur mehr. Schließlich wird der Umsatz vor den nicht unerheblichen Personal- und Druck- sowie Logistikkosten entzogen, so dass diese um so schwerer auf dem Unternehmen lasten. 




Der Insolvenzverwalter hielt dieser auffällig hohen Forderungsanmeldung folgendes entgegen:


  • Die Forderungen bestanden nur aus Excellisten und Rechnungen.

  • Nachweise für die Forderungen, wie Lizenzvereinbarungen, Darlehnsverträge, Quittunge  o.ä. wurden nicht vorgelegt und sind aus den Akten der Photon Europe GmbH nicht ersichtlich. 

  • Die Einlage der Photon Holding von 475.000,- € wurde augenscheinlich nicht ordnungsgemäß erbracht, diese muss nachgezahlt werden.

  • Es liegen der in Photon Europe GmbH Forderungen gegen die Photon Holding GmbH in Höhe von 1.776.676,- € vor (auch hier könnte ein versuchter Prozessbetrug wegen Nichtaufrechnung vorliegen). 



Aus diesen Gründen heraus sei das Stimmrecht der Photon Holding GmbH auf 0% festzusetzen.  

Das Insolvenzgericht folgte der Empfehlung des Insolvenzverwalters und setzte die Stimmrechte auf 0% fest. 


= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 1.613.759,90 €







Die Photon Power AG will 454.000,- € an Stimmrechten durchsetzen - Es stehen aber 800.000,- € an Rückforderungen im Raum

Sodann wurde die in der Gläubigerliste eingetragene Forderung von 454.000,- € der Photon Power AG zur Abstimmung aufgerufen.

Im Verlauf des Vortrages stellte sich heraus, dass lediglich 416.439,74 € unter den von den Photon Vertretern vorgebrachten Forderungen juristisch akzeptabel waren. 

Der Insolvenzverwalter erklärte daraufhin, dass er für Transaktionen im Wert von 800.000,- €  zugunsten der Photon Power AG Rückforderungsansprüche ausgemacht hat. Bedingt ist dies darin, dass die Photon Europe GmbH bereits im Januar 2010 insolvent war. Dadurch können alle Transaktionen ab diesem Zeitpunkt durch den Insolvenzverwalter Rückabgewickelt werden, wenn sie eine unerlaubte Bevorzugung von Gläubigern darstellen. 



Photon Power AG wird augenscheinlich fast 1,5 Millionen an Anlegergeldern in der Pleite verlieren

Offensichtlich wurde die Photon Power AG, die angesichts der prekären Finanzlage geradezu leichtfertig fast 1,5 Millionen Euro an Anlegergeldern an das insolvente Unternehmen ausgeliehen hatte, unerlaubt bevorzugt. In der Konsequenz des schlampig durchgeführten und wenig dokumentierten Geldtransfers müssen nun die Anleger der Photon Power AG um weitere 800.000,- € zittern, so dass in der Photon Europe Pleite fast die gesamten ausgeliehenen Mittel von 1,5 Millionen Euro gefangen sind. 


Die Photon Power Geschäftsführer Ralf Heuser und Michael Schmela schauen teilnahmslos der Katastrophe zu

Das die beiden Geschäftsführer der Photon Power AG Michael Schmela und Ralf Heuser sich dieser Finanz-Katastrophe regungslos und unwidersprochen ergaben, lässt nichts gutes für das weitere Dasein der Anleihen und des Unternehmens erwarten.

Bemerkenswerter Weise verzichteten sowohl die anwesenden Photon-Anwälte als auch die beiden Photon-Power AG Geschäftsführer Michael Schmela und Ralf Heuser, auf das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Festsetzung der Stimmrechte auf 0% durch das Insolvenzgericht. 

Warum Sie dies taten und ob das bereits ein Schuldeingeständnis ist, werden sie Ihren arglosen Anleihezeichnern sicher bald erklären müssen.  




= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 2.067.759,90 €



Herr Schmela gab in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Photon Power AG bei der Durchsetzung der ihm aufgegebenen Unternehmensinteressen ein geradezu phlegmatisches Bild ab. 

Seine eigenen Geldforderungen verteidigte er dabei um so heftiger...




++++ Weiter mit Teil 12




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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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Montag, 29. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 10

Nach der spannungsgeladenen Wahl des Insolvenzverwalters und den dramatischen Enthüllungen rund um den Insolvenzzeitpunkt sowie die anstehenden Rückforderungen gegen das Management und die Photon Power, ging es ohne Pause weiter in der Versammlung. 



Knackpunkt Weiterfühung des Gläubigerausschusses

Für den nächsten Tagesordnungspunkt der Entscheidung, ob ein Gläubigerausschuss weiter die Arbeit des Insolvenzverwalters begleiten soll, ist laut Insolvenzordnung eine Abstimmung nach vertretenen Forderungen notwendig. Eine Kopfabstimmung gibt es nur bei der Person des Insolvenzverwalters. 



Unbestrittene Forderungen hatten rasch volles Stimmrecht

Hierfür rief die Versammlungsleitung in Person der Rechtspflegerin zunächst die vom Insolvenzverwalter unbestrittenen Forderungen nach Forderungsinhaber und Höhe auf. Dieses sollte in der in der Forderung benannten Höhe Stimmrecht gegeben werden. Über die Höhe dieser Stimmrechte wurde in der Gläubigerversammlung rasch Einigkeit erzielt und die Stimmrechte für die Wahlen zuerkannt. 



Danach wurden die fast 60 bestrittenen Forderungen einzeln diskutiert

Wie bereits berichtet wurde, waren sämtliche, von den Arbeitnehmern eingereichten Forderungen aus formalen Gründen (Neuberechnung des Insolvenzgeldes durch das Arbeitsamt) bestritten. Dennoch konnte über die Zuerkennung des Stimmrechtes in voller Höhe für die normalen Angestellten rasch Einigung erzielt werden. Da jedes Stimmrecht aber von der Rechtspflegerin mit Gläubiger und Forderungshöhe verlesen wurde, sowie von einem Kurzvortrag des Insolvenzverwalters zum Sachverhalt begleitet wurde, dauerte dieser Teil der Versammlung fast 4 Stunden. 




Kreutzmann fordert 164.000 € für 10 Monate Arbeit

Interessant wurde es immer zwischendrin, wenn keine normalen Arbeitnehmer aufgerufen wurden, sondern die Größen des Verlages. So hat die Geschäftsführerin des Pleiteunternehmens Frau Annegret Kreutzmann verspätet 164.000,- € an Gehaltsforderungen für die letzten 10 Monate vorgelegt. Dies bedeutet ein Monatsgehalt von  16.400,- €

Der Insolvenzverwalter Seckler erläuterte diesen Posten der Versammlung detailliert und wies darauf hin, dass diese Forderung von Frau Kreutzmann verspätet eingegangen war. Weiterhin lägen wichtige Unterlagen für den Beweis der Forderung nicht vor. Hierbei ist zum Beispiel entscheidend, dass kein Arbeitsvertrag mit der Photon Europe vorliegt. Vor diesem Hintergrund könne höchstens eine Anerkennung eines Stimmrechtes von 10% der Gehaltssumme erfolgen. 




Widerspruch von Dr. Jan Kai Dobelmann - Einigung wird blockiert

DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann wies die Versammlung darauf hin, dass es durchaus möglich ist, dass Frau Kreutzmann keinen Arbeitsvertrag mit der Photon Europe hatte. Frau Kreutzmann ist seit je her für den Solar Verlag tätig gewesen, dieser ist jedoch in der Photon Holding aufgegangen und deren Geschäftsführerin, die Photon Europe ist eine Tochtergesellschaft dieser. Warum also sollte Sie als zu einer Tochterfirma wechseln und auf Ihren Alt-Vertrag mit all den Privilegien verzichten? 


Auf dieser begründeten Basis erklärte Dr. Dobelmann der notwendigen Zuerkennung der Stimmrechte durch den Insolvenzverwalter zu widersprechen und damit eine einstimmige Festsetzung durch die Gläubigerversammlung zu blockieren.  




Rechtspflegerin beschließt 0% Stimmrecht für Frau Kreutzmann - Rechtsmittel des Anwaltes folgen

Auf Basis der Argumentation des Insolvenzverwalters (fehlende Unterlagen wie ein Arbeitsvertrag und verspätete Anmeldung) und des plausiblen Einwandes von Dr. Dobelmann setzte die Versammlungsleitung das Stimmrecht von Frau Kreutzmann auf 0% fest. 

Der Frau Kreutzmann vertretende Anwalt Klüthe, legte hiergegen Rechtsmittel ein. Dies bedeutet, dass die Stimmrechte solange unklar sind, bis die Insolvenzrichterin über die Ab- oder Zuerkennung der Stimmrechte befindet. Hierbei stimmt der Vertreter ab und seine Stimmen werden verzeichnet, jedoch erst nach der Entscheidung des Insolvenzgerichtes gewertet. 

= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 164.000,- €






Philippe Welter Consulting will 175.367,08 € an Stimmrechten - 0% gerichtlich festgesetzt

Als die Rechtspflegerin den nächsten bestrittenen Gläubiger (Philippe Welter Consulting) aufrief, kam es zu einer allgemeinen Heiterkeit im ganzen Saal. Während des Vortrages der Forderungen von 175.367,08 € mit dem Betreff "Dienstleistungen" durch die Rechtspflegerin wuchs sich die Heiterkeit zu einem offenen Gelächter aus. 

Der Insolvenzverwalter hielt dieser Forderungsanmeldung folgendes entgegen:

  • Welter sei faktischer Geschäftsführer und habe als solcher mit erheblichen Forderungen gegen ihn zu rechnen, die weit über der benannten Forderung liegen.

  • Forderungsinhalt "Dienstleistungen" und "Reisekosten" sind juristisch unklar.

  • Der Insolvenzzeitpunkt war Januar 2010 und deshalb sind Aufsichtspflichten massiv verletzt, was zu Forderungen und Strafen führen wird.

  • Es liegt keine Vereinbarung für Dienstleistungen einer Philippe Welter Consulting vor.

  • lediglich offene Reisekosten von 60,05 € auf einem Buchhaltungskonto der Photon Europe für Herrn Welters Reisekosten könnten anerkannt werden. 

Dr. Jan Kai Dobelmann kündigte daraufhin seinen Widerstand gegen eine Zuerkennung von jeglichen Stimmrechten auch in Höhe von 60,05 € für Reisekosten für die Philippe Welter Consulting, so dass eine einstimmige Entscheidung unmöglich wurde. 

Daraufhin setzte das Insolvenzgericht die Forderung mit 0% Stimmrechten fest.  

= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 339.367,08 €







Grand Systems GmbH will 6.287,- € an Stimmrechten - 0% gerichtlich festgesetzt - Keine Rechtsmittel eingelegt

Als nächstes wurde die Grand Systems GmbH aufgerufen. Dieses Unternehmen war Teil der Photon-Gruppe wie ein anwesender Mitarbeiter dem Gericht bestätigte. Die Grand Systems GmbH forderte 6.287,- € aus offenen Rechnungen als Stimmrecht ein. 

Der Insolvenzverwalter trug hierzu vor, dass zu diesen Forderungen nichts in der Buchhaltung zu finden sei und es auch keine Lieferscheine oder ähnliche Beweise für eine Leistung gäbe. 

Weiterhin sei das Unternehmen von 50.000,- € an Anfechtungen von Transaktionen betroffen. Hierdurch war sein Vorschlag dem Unternehmen 0% an Stimmrechten zu gewähren gerechtfertigt. Die Versammlungsleitung folgte diesem Vorschlag und setzte das Stimmrecht für Grand Systems auf 0% fest. 

Bemerkenswerter Weise verzichteten die Anwälte der Photon Gruppe auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Ob man sich da aus taktischen Erwägungen heraus nicht noch dem Risiko eines Prozessbetruges durch die Einbringung falscher, unberechtigter Forderungen aussetzen wollte, blieb unklar.   

= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 344.654,08 €







Photon Laboratory GmbH will 26.005,82 € an Stimmrechten - 0% gerichtlich festgesetzt 


Als nächstes wurde die Photon Laboratory GmbH aufgerufen, gegen die derzeit ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Dieses Unternehmen war ebenfalls Teil der Photon-Gruppe wie ein anwesender Mitarbeiter dem Gericht bestätigte. Die Photon Laboratory GmbH forderte 26.005,82 € aus offenen Rechnungen als Stimmrecht ein. 

Der Insolvenzverwalter trug hierzu folgendes vor: 


  • Es läge der Verdacht eines Prozessbetruges vor, da die Photon Laboratory GmbH unter Ihrem Geschäftsführer Philippe Welter es unterschlagen hat Forderungen der Photon Europe GmbH in Höhe von 53.406,- € gegen die Photon Laboratory GmbH aufzurechnen. 

  • Es gibt Anhaltspunkte, dass Mitarbeiter der Photon Europe kostenfrei der Photon Laboratory für Tätigkeiten überlassen wurden und so weitere Forderungen vorliegen. 

  • Rechnungen der Photon Laboratory GmbH wurden vielfach von der Photon Europe GmbH bezahlt, bzw. auf diese umgeschrieben, ohne dass es hierfür einen rechtlichen Anlass gäbe.  

Hierdurch war sein Vorschlag dem Unternehmen 0% an Stimmrechten zu gewähren gerechtfertigt. Die Versammlungsleitung folgte diesem Vorschlag und setzte das Stimmrecht für Grand Systems auf 0% fest. 

= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 370.659,90 €





Aus den offensichtlich dreisten, weil aus Sicht des Gerichtes unbegründeten Forderungsanmeldungen der Photon-Vertreter ergibt sich bereits ein klares Bild. Innerhalb der Photon Gruppe war die Photon Europe GmbH, bei der die Mitarbeiter beschäftigt waren, die Melkkuh, die für alle finanziellen Abenteuer des Managements haften musste. 

Im nächsten Abschnitt kommt diese unseriöse Praxis noch dreister zu Tage... 



++++ Weiter mit Teil 11



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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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Sonntag, 28. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 9

Der Bericht des Insolvenzverwalters förderte abschließend schier unglaubliches zu Tage:


Gutachter ermittelt Insolvenzzeitpunkt der Photon Europe GmbH auf den 01.01.2010 

Der Insolvenzverwalter hat bei einem Wirtschaftsprüfer ein Gutachten über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähgikeit der Photon Europe GmbH in Auftrag gegeben. Dieses wurde nach §§ 17 und 18 InsO gemäß des Prüfungsstandards (EPS) 800 des Instituts der Wirtschaftsprüfer Deutschlands aufgestellt.  

Aus der Berechnungen ergeben sich folgende Deckungslücken bei der Zahlungsfähigkeit:


  • 31.12.2012     Deckungslücke von 99,61%
  • 31.12.2011     Deckungslücke von 39,88%
  • 31.12.2010     Deckungslücke von 58,41%
  • 31.01.2010     Deckungslücke von 52,38%


Zitat aus dem Gutachten:

"Da bereits bei einer Deckungslücke ab 10% die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, besteht aufgrund der sich aus den Zahlen der Schuldnerin ergebenden Deckungslücken zu allen Stichtagen eine Zahlungsunfähigkeit. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft bestätigt dies.


Im Bericht des Insolvenzverwalters heisst es weiterhin: 

"... seit 2009 lagen kontinuierlich Zwangsvollstreckungsaufträge bzw. Insolvenzeröffnungsanträge durch die beteiligten Sozialversicherungsträger vor (Anmerkung der Redaktion: 23. Insolvenzanträge). Deshalb besteht die Vermutung, dass auch Zahlungen innerhalb des 10-Jahreszeitraums des § 133 InsO der Anfechtung unterliegen...


Die Staatsanwaltschaft Aachen hat in Rahmen Ihres Ermittlungsverfahrens wegen Insolvenzverschleppung ein identisches Gutachten nach gleichen Regeln in Auftrag gegeben, das Ergebnis steht noch aus. 



Insolvenzverwalter wird Rückforderungen durchsetzen

Da das Unternehmen Photon Europe GmbH von der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann und ihrem faktischen Geschäftsführer Philippe Welter seit Januar 2010 in einem permanenten Status der Überschuldung geführt wurde, ergibt sich für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit Geschäfte bis zum Januar 2010 rückabzuwickeln:


  • Insolvenzverwalter prüft persönliche Ansprüche gegen die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann und ihren faktischen Geschäftsführer Philippe Welter.
  • Da die Kapitalerhöhung um 475.000,- € wohl nicht rechtmäßig zustande kam, wird die Einlage vom Insolvenzverwalter eingefordert werden.
  • Rückforderungsansprüche gemäß §§ 88, 129 ff InsO belaufen sich auf 1.540.093,01 € diese wird der Insolvenzverwalter durchsetzen.
  • Rückforderungen von Darlehnsrückzahlungen an die Photon Power AG in Höhe von 800.000,- € wegen einer unerlaubten Bevorzugung von Gläubigern.



Insgesamt kann der Insolvenzverwalter das Verfahren mit einer freien Masse von 2.094.308,72 € weiterführen. 





Nach Abschluss des Berichtes des Insolvenzverwalters wurde von der Rechtspflegerin der Tagesordnungspunkt Bestätigung des Insolvenzverwalters mit Aussprache aufgerufen. 




Photon-Rechtsanwalt Linnenbrink wagt sich aus der Deckung fordert Absetzung des Insolvenzverwalters

Kaum war die Aussprache eröffnet, wagte sich der Photon Anwalt Linnenbrink mit seinen 19 Vollmachten der Rest-Mitarbeiterschaft aus der Deckung und forderte offen die Abwahl des Insolvenzverwalters, der die Rückforderungen gegen seine Mandanten angekündigt hatte. 

Er schlug den Rechtsanwalt Kai Muscheid von Rewisto - Friedhoff, Mauer & Partner vor. 


  • Nach Recherchen von Photonwatch ist dieser ist jedoch in der selben Kanzlei wie Herr Arne Meyer tätig, der mit dem Insolvenzverfahren der KSW-Gaststätten GmbH (Dem Photon Catering-Unternehmen) beauftragt ist. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben der Insolvenzordnung. 


Fragen des Vertreters der Sparkasse nach einem Interessenskonflikt des neuen Insolvenzverwalters und etwaiger früherer Tätigkeiten für Herrn Welter wurden von Anwalt Linnenbrink zum Unmut der Versammlung ausweichend beantwortet. 


Mit einer blumigen Rede prangerte Anwalt Linnenbrink relativ inhaltsleer die Arbeit des Insolvenzverwalters an. 

Vor allem kam aber in seiner fadenscheinigen Rede in jedem Atemzug durch, dass das eigentliche Problem mit dem Insolvenzverwalter in der Rückforderung und der Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Alt-Management liegt. 




DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann spricht dem Insolvenzverwalter das Vertrauen aus

Sodann ergriff DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann das Wort, der zuvor den Insolvenzverwalter massiv wegen der Vernichtung der Arbeitsplätze in der spanischen Redaktion und der Nicht-Freigabe von Rechten der freien Photographen attackiert hatte. 

Er resümierte noch einmal die beschränkten Optionen des Insolvenzverwalters und kam auf dieser Basis zu dem Ergebnis, dass man trotz einer massiven anfänglichen Skepsis es mit einem professionellen Vorgehen zu tun habe, das auch das Vertrauen der Gläubiger verdient habe. 

Herr Dr. Dobelmann kündigte an bei der Abstimmung mit den von ihm vertretenen 9 Stimmen der spanischen Redaktion für die Beibehaltung des Insolvenzverwalters zu votieren. 



Insolvenzordnung schreibt Abstimmung nach Gläubiger-Köpfen über den Insolvenzverwalter vor


Die Rechtspflegerin Jordan rief daraufhin die 58 vertretenen Gläubiger zur Stimmabgabe über die Beibehaltung des Insolvenzverwalters auf. Hierbei besaß jeder der anwesenden oder per Vollmacht vertretenen Gläubiger eine Stimme unabhängig von der Höhe seiner Forderung. 


Folgendes Ergebnis ergab die Abstimmung:



  • 22 Stimmen votierten für die Absetzung des Insolvenzverwalters Seckler
  • 33 Stimmen votierten für die Beibehaltung des Insolvenzverwalters Seckler
  • 3 Stimmen enthielten sich 


Im Resultat wurde der Insolvenzverwalter Seckler von der Gläubigerversammlung in seinem Amt bestätigt. 




Die Photon-Gruppe scheiterte also mit Ihrem fadenscheinigen Versuch durch das Ablöffeln von Stimmen ihrer Rest-Mitarbeiterschaft eine Ablösung des Insolvenzverwalters herbeizuführen und so den Rückforderungen gegen Annegret Kreutzmann und Philippe Welter zu entgehen.   






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Samstag, 27. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung vom 19.04.2013 - Teil 8


Mit dem Beginn des endgültigen Insolvenzverfahrens für die Photon Europe am 01.02.2013 ging die unglaubliche Geschichte des Verkaufes der Photon Europe GmbH erst richtig los. 




Kein Käufer wollte die Firma inklusive der Angestellten im Betriebsübergang

Weil kein Käufer das Unternehmen in der derzeitigen Form übernehmen wollte. Drohten die Verträge mit der Arbeitsnehmerschaft (Lohnkosten) das Unternehmen sofort in die Masseunzulänglichkeit zu führen. Dann wäre der Geschäftsbetrieb durch den Insolvenzverwalter sofort einzustellen. 




Führende Köpfe verweigern Zusammenarbeit mit externen Käufern

Die "führenden Köpfe" des Unternehmens ausserhalb der Geschäftsleitung weigerten sich gegenüber dem Insolvenzverwalter weiter in dem Unternehmen tätig zu sein, sollte ein externer Käufer gefunden werden. 

Im Klartext bedeutet dies, dass sich die Führungsschicht des Unternehmens einer Lösung verweigerte, die dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern mit einem starken Partner eine Zukunftschance gegeben hätte. Ein Verkauf zum Beispiel an eine große Verlagsgruppe war damit de facto blockiert worden. 




Verkauf an die Photon-Gruppe als einzige verbliebene Lösung für den Insolvenzverwalter

Weil ein Verkauf ohne Betriebsübergang Personalkosten von 1.200.000,- € und Mietverbindlichkeiten von 160.000,- € sofort auf die Insolvenzmasse hätte durchschlagen lassen und sich die Führungsschicht gegen einen externen Verkauf sperrte, konnte nur der Vertrag der Photon-Gruppe in Frage kommen. 

Also wurde in den Vertrag aufgenommen, dass der Insolvenzverwalter die Position vertritt, dass ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegt. Das hierdurch keine neuen Arbeitsverträge notwendig sind, wurden die Arbeitnehmer ausgiebig durch den Insolvenzverwalter informiert. 




Geschäftsleitung der Photon Publishing erpresst vertragswidrig neue Arbeitsverträge in der Publishing

Dem Vernehmen nach wurde innerhalb der Photon Publishing von der Geschäftsleitung  jedoch massivster Druck auf die Arbeitnehmer ausgeübt, neue Verträge abzuschließen und sich so aller Verbindlichkeiten aus den alten Arbeitsverträgen zu entledigen. Dies ist nicht im Sinne des Insolvenzverwalters gewesen und geht auch nicht aus dem Kaufvertrag hervor, der klar einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorsah und damit alle Arbeitnehmeransprüche wahrte.  




Kaufvertrag geschlossen - Photon Power AG verzichtet auf Globalzession

Am 05.02.2013 wurde schlussendlich trotz aller Widrigkeiten der Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann unterzeichnet. 



Enthalten neben dem Kaupreis 100.000,- € für das Unternehmen (zahlbar sofort) und 400.000, € für die vorhanden Forderungen gegen Kunden (in monatlichen Raten a 10.000,- €) waren folgende Besonderheiten:


  • Sollte der Kaufpreis von bis zum 15.03.2013 nicht vollständig fließen kann der Forderungsverkauf rückgängig gemacht werden, wenn keine Sicherheit gestellt wird

  • Photon Power AG verzichtet auf Globalzession

  • Insolvenzmasse erhält 10% der eingetriebenen Forderungen





Photon Publishing ist Eigentümer - Die Zahlung des Kaufpreises bleibt aus! 

Sobald die Photon Publishing in Kontrolle war, überkam das Management wieder der alte Impuls Rechnungen nicht zu zahlen. So überwies Annegret Kreutzmann statt der geforderten 119.000,- € (100.000,- € zzgl. 19% MwSt.) nur 60.000,- € und dann auf anwaltliches Drohen des Insolvenzverwalters hin nur weitere 4.000,- €.



Damit blieben bis heute 55.000,- € des Initialkaufpreises offen! 




Photon Publishing verweigert Abrechnungen - schwärzt Kontoauszüge und verliert Recht zum Mitteleinzug



Der Photon Publishing wurde seitens des Insolvenzverwalters ein mehr als fairer Vertrag vorgelegt, leider wusste die Geschäftsführung (wieder einmal) nicht mit der Fairness Anderer umzugehen. 



Teil der Abmachung war eine offene Abrechnung der durch die Photon Publishing bei den Abonnenten beigetriebenen Gelder. Diese verweigerte die Photon Geschäftsführung um Annegret Kreutzmann und Philippe Welter aber.  



So erwähnte der Insolvenzverwalter in der Gläubigerversammlung, dass ihm als Abrechnung des Forderungseinzugs seitens der Photon Publishing nur geschwärzte Kontoauszüge zur Verfügung gestellt wurden. 



Auf Grund dieses eklatanten Vertrauensbruches der Photon Geschäftsführung, um Annegret Kreutzmann und Philippe Welter, wurde seitens des Insolvenzverwalters der Forderungseinzug durch die Photon Publishing gestoppt, das Verfahren selber in die Hand genommen und die eingegangenen Gelder beschlagnahmt. Deshalb kam es zu den von PhotonWatch berichteten Doppelrechnungsstellungen. 


Warum die Photon Publishing Geschäftsführung ihren eigenen neuen Betrieb derartig leichtfertig gefährdet bleibt das düstere Geheimnis von Annegret Kreutzmann und Philippe Welter

Während Mitarbeiter nun wieder zittern, können Aussenstehende hierüber nur kopfschüttelnd staunen. 






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Freitag, 26. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.0213 - Teil 7


Photon Power AG soll plötzlich für die Photon Publishing den Kopf hinhalten

Das Angebot des des Rechtsvertreters der Photon Gruppe die Photon Power AG Einspeisevergütungen von 87.500,- € pro Jahr für die Neugründung der Photon Publishing GmbH zu verpfänden. Ist nicht nur für die Zeichner der Photon Power AG Anleihen überraschend und problematisch.  

Auch der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss konnten dieser ungewöhnlichen Sicherheit kein Vertrauen abgewinnen und folglich wurde diese Sicherheit als nicht akzeptabel abgelehnt. 

Hintergund waren folgende Überlegungen des Insolvenzverwalters und seines Gläubigerausschusses:


  • Es wären bei einem Ziehen der Sicherheit nahezu 5 Jahre vergangen bis der Restkaufpreis gezahlt würde

  • Es war nicht bekannt, ob die Forderungen der Photon Power AG werthaltig sind

  • Es war nicht bekannt ob Eigentumsvorbehalte von Lieferanten der Photon Power AG, die ein Solarfeld gebaut hatten bestehen. Hierdurch hätten die Solaranlagen einfach abgebaut werden können und die Sicherheit wäre hinfällig. 



Paukenschlag Photon Sinneswandel - Arbeitnehmer sollen nun nicht mehr übernommen werden 

Auch am 31.01.2013 kam der von der Photon-Gruppe die Mitteilung, dass sie (Photon Publishing GmbH, GF Annegret Kreutzmann) nicht sämtliche Arbeitnehmer übernehmen werde. Deshalb sei man nunmehr der Auffassung, dass ein Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht mehr vorliege. 



Weil diese Forderung der Photon Publishing GmbH bedeutet hätte, dass sämtliche Arbeitnehmer Ihre Arbeitsrechte (Kündigungschutzzeiten, Abfindungsansprüche, etc.) verlören und würde damit der Sinn der Unternehmensübertragung in der Photon Gruppe torpediert.


Auf Grund des plötzlichen Sinneswandes der Photon-Gruppen Geschäftsführung um Annegret Kreutzmann konnte am 31.01.2013 keine Einigung herbeigeführt werden, so dass der Kaufvertrag zum 01.02.2013 nicht unterzeichnet werden konnte. 

Am 01.02.2013 begann dann das endgültige Insolvenzverfahren. 



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Donnerstag, 25. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 6


Als Fazit der Vermögensdiagnose durch den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss konnte bei einem derartigen Firmen-Rechte-Finanz-Konstrukt nur eine Veräußerung innerhalb der Photon Gruppe in Frage kommen. 

Zu diesem Zweck gründete die Muttergesellschaft Photon Holding GmbH die neue Photon Publishing GmbH mit der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann. Quasi eine Photon Europe 2.0. 

Mit Annegret Kreutzmann und Philippe Welter wurde für diese Firma ein Letter of Intent aufgesetzt, der die Grundlage für einen Übertragungsvertrag war. 


Inhalt des Letter of Intent:


  • Die Photon Publishing GmbH beabsichtigt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das gesamte Inventar auf Basis des Anlagespiegels zur Bilanz für das Jahr 2010 sowie den Forderungsbestand zu übernehmen, ebenso den Vertragsbestand der Abonnement- und Anzeigenkunden

  • Nicht übertragen werden Forderungen gegenüber Mitgliedern der Photon Gruppe bzw. deren Organe sowie die Forderungen, die durch die Produktion der "Photon International" November und Dezember 2012 surch den vorläufigen Insolvenzverwalter entstanden sind

  • Für die Übertragung war ein Kaufpreis von 100.000,- €  binnen 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zuzüglich 400.000 € an Ratenzahlungen à 10.000,- € pro Monat, die mit 10% Zins gestundet wurden, vereinbart.

  • Der auf Raten aufzubringende Kaufpreis von 400.000,- € sollte abgedeckt werden durch eine Bürgschaft auf erste Anforderung einer deutschen Bank. 

  • Der Photon Publishing GmbH ist bekannt, dass es sich wegen der Übertragung der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände um einen Betriebsübergangn gemäß § 613 a BGB handelt und demnach sämtliche Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf die Photon Publishing übergehen. 

  • Der Photon Publishing GmbH wurde das Recht eingeräumt, die Publikation der Photon Europe GmbH in eigenem Namen herauszugeben und an die Kunden hierfür Rechnungen zu stellen 

  • Als Gegenleistung sollte der vorläufige Insolvenzverwalter für die Masse einen Anteil von 10% der fakturierten Rechnungsnummen für diese Publikationen erhalten. Die Photon Publishing GmbH sollte eine Aufstellung der Rechnungen zur Verfügung stellen. 


Der Letter of Intent wurde von Frau Kreutzmann unterzeichnet und am 22.01.2013 an den vorläufigen Insolvenzverwalter übersandt. Am 25.01.2013 wurde Frau Kreutzmann der Entwurf ein auf diesen Regelungen basierenden Kaufvertrages zur Verfügung gestellt, in dem die vorbeschriebenen Regelungen enthalten waren und noch weitere Modalitäten geregelt waren.




Letter of Intent ist klar, die Fortführung geregelt - Doch plötzlich stockt der Verkauf

Am 31.03.2013 nur einen Tag für der offiziellen Insolvenzeröffnung, und damit der Wirksamkeit des Vertrages tauchte ein Rechtsanwalt Klüthe im Auftrag der Photon Geschäftsführerin auf, der nun erklärte dass es der Photon Publishing GmbH nicht möglich sei, die geforderte Bankbürgschaft über die gestundeten 400.000,- € zu erbringen. 



Stattdessen wurde seitens des Anwaltes der Photon Gruppe Klüthe angeboten, dass die zur Gruppe gehörige Photon Power AG Ihre Ansprüche aus Photovoltaikanlagen gegenüber dem Energieversorger RegioNetz GmbH abtritt. Diese Ansprüche belaufen sich auf jährlich 87.500,- € und seien noch nicht abgetreten... 




++++ Weiter mit Teil 7



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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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Mittwoch, 24. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 5


Nach der Benennung der Verantwortlichkeiten im Konzern durch den Insolvenzverwalter wurde eine Analyse der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen durchgeführt. 

Hierbei ergab sich folgendes Bild des Insolvenzverwalters, der Finanztransaktionen Innerhalb der Photon-Gruppe von über 2,1 Millionen € ausgemacht hatte:


Forderungen der Photon Europe GmbH gegenüber verbundenen Unternehmen:


  • Photon Holding GmbH   1.775,676,- € 
  • Photon Laboratory GmbH 53.406,- € (Insolvenzverfahren)
  • Photon USA Corp. 628.572,- € (Konkurs, Geschäftsbetrieb eingestellt)

abzügliche einer allgemeinen aus der Buchhaltung nicht zuzuordnenden Forderung von 50.398,- € 

Ergab sich die gigantische Summe von 


2.408.256,- € 

an Forderungen gegen die verbundenen Gruppen Unternehmen. 

Allerdings bestanden gleichzeitig gegenüber der Photon Holding GmbH Verbindlichkeiten von 1.652.000,- €, so dass tatsächliche Forderungen von 756.256,- € gegen den Unternehmensverbund verblieben. Wieso diese in dem Unternehmen derart ungebucht herumlagen konnte nicht mitgeteilt werden.

Wegen des Konkurses der Photon USA Corp. und der Insolvenz der Photon Laboratory GmbH sind nur die Forderungen gegen die Photon Holding GmbH mit ca. 124.676,- € als einigermaßen werthaltig anzusehen. 



Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Insolvenzeröffnungsverfahren

Der Insolvenzverwalter Seckler hat unmittelbar nach Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter sich in den Räumen der Insolvenzschuldnerin (Photon Europe GmbH) an der Jülicher Strasse 376 mit dem faktischen Geschäftsführere Herrn Welter eine erste 
ausführliche Besprechung durchgeführt. 

Die rechtliche Geschäftsführerin Frau Kreutzmann war dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage. 

In diesem Gespräch wurde beschlossen den Geschäftsbetrieb vollumfänglich mit den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern fortzuführen. 

In den Betriebsbesprechungen am 13.12.2012 in Aachen und am 14.12.2012 in Berlin wurden den Mitarbeitern der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens erläutert. Alle Mitarbeiter, bei den meisten Stand noch das Septembergehalt offen, votierten für eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. 

Trotz des Desasters der Insolvenz erklärte nahezu sämtliche Arbeitnehmer Ihre Bereitschaft weiter für die Schuldnerin zu arbeiten. 

Der Insolvenzverwalter erreichte danach bei der Agentur für Arbeit in Aachen die Zustimmung zur Vorfinanzierung der Gehälter für November und Dezember. 



vorläufiger Gläubigerausschuss wird eingerichtet 



Photon Power AG besaß Globalzession auf Lieferungen und Leistungen 

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der insolventen Photon Europe GmbH waren per Globalzession an die Photon Power AG abgetreten. Zu den Hintergründen eines derart ungewöhnlichen Geschäftes wird später mehr zu berichten sein. 



Inventar durch Vermieterpfandrecht belastet

Das gesamte Inventar der Insolvenzschuldnerin Photon Europe war bereits durch Vermieterpfandrecht belastet. 



Immaterielle Vermögenswerte nicht im Eigentum der Schuldnerin

Die Markenrechte Photon sowie die Domainrechte lagen bei der Photon Holding GmbH sowie der Photon Laboratory GmbH. 



Fazit: Keine freien Vermögenswerte vorhanden

Das niederschmetternde Fazit des Insolvenzverwalters war, dass in einem derart großen Unternehmen mit so vielen Standorten und diesen hohen Mitarbeiterzahlen de facto keine freien Vermögenswerte vorhanden waren. Die Geschäftsführung hatte das Unternehmen also gründlich ausgeblutet. 







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Dienstag, 23. April 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 4


Der Insolvenzverwalter Seckler stellte dann erste Ergebnisse der Analysen der Geld- und Finanzströme innerhalb der Photon Europe vor. 



Hierbei ermittelte der Insolvenzverwalter Altforderungen der Jahre 2000 bis 2011, die noch mit 900.000,- € die Bilanz der Photon Europe aufhübschten. Vorschriftsgemäß wurden diese Posten auf 1,- € im Wert korrigiert. 


Management reagiert auf Umsatzrückgang nicht mit Kostensenkungen

Im Jahre 2009 wies die Photon Europe einen Umsatz von 14.996.104.- € auf. 2010 waren es 15.171.294,- €. Das Jahr 2011 brachte einen Umsatz von 16.913.822,- €. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr 2012 erwirtschaftete die Photon Europe in 2012 einen Umsatz von 12.562.000 €. 

Auf diesen drastischen Umsatzrückgang wurde laut dem Insolvenzverwalter seitens der Geschäftsführung nicht mit einer Kostensenkung reagiert. Im Gegenteil es wurden weiterhin teilweise wirtschaftlich zumindest fragwürdige Ausgaben getätigt und Verträge geschlossen. 




Wirtschaftlich unvernünftige Geschäftsführung

Der Insolvenzverwalter rügte, dass die Geschäftsleitung in erheblichem Maße Ausgaben tätigte, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind.

Als Beispiel nennte der Insolvenzverwalter die Anmietung von 1.000 m2 Fläche in Berlin über 5 Stockwerke für lediglich 30 Mitarbeiter die mit Kosten von 18.845,- € pro Monat behaftet waren. 

Der Umsatzrückgang schien nicht erkannt worden zu sein, bzw. wurde er durch Mängel in der Buchhaltung nicht entdeckt oder ernst genommen. 



Wie konnte die Photon Europe so lange überleben?

Der Insolvenzverwalter stellte in der Versammlung offen die Frage, wie die Photon Europe so lange überleben konnte. 

Als Antwort benannte er die Tatsache, dass die Geschäftsführung auf die 23. vorliegenden Insolvenzanträge, die zum Teil mit einer Haftandrohung zur Abgabe der Eidestattlichen Versicherung (Offenbarungseid) versehen waren, immer im letzten Moment reagiert hat. 

Wurden die Antragsteller bezahlt, mussten diese nach der alten Rechtslage den Antrag wieder zurücknehmen. 

Eine Gesetzesänderung des Jahres 2012 verpflichtete die Antragsteller jedoch nicht mehr zur Rücknahme, so dass die AOK Rheinland/Hamburg nicht mehr zur Rücknahme des Insolvenzantrages verpflichtet war. 

Hierdurch platzte die Photon Europe Blase schließlich am 11.10.2012. 

Als das Gericht am 12.12.2012 die Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung anordnete, kam die Geschäftsführung mit Ihrem Eigenantrag vom 13.12.2012 naturgemäß zu spät.  


Dann platzt die erste juristische Bombe - Philippe Welter wird als faktischer Geschäftsführer benannt

Philippe Welter, der sich stets mit allerlei Titel schmückte, aber stets die verbindliche rechtliche Verantwortung scheute, wird vom Insolvenzverwalter in der Sitzung und in Seinem schriftlichen Bericht als "faktischer Geschäftsführer" benannt. 

Das ist zwar allen, die mit der Photon zu tun hatten bekannt. Hat aber enorme Konsequenzen, wenn dies der Insolvenzverwalter extern im juristischen Sinne feststellt. In so fern ist diese Feststellung auf juristischer Erbene eine radikale Veränderung der Verantwortungslage im Konzern. 




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Montag, 22. April 2013

Verlauf der Photon-Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 3


Der Insolvenzverwalter teilte im weiteren Verlauf der Gläubigerversammlung mit, dass auf Grund der offenbar nicht ordnungsgemäß erbrachten Kapitalerhöhung, bei der Darlehnsrückzahlung an die Photon Power AG eine unerlaubte Bevorzugung von Gläubigern zu vermuten sei. Diese sei um so problematischer, da dies innerhalb der Photon Gruppe geschehen sei, die er im Weiteren näher erläuterte. 


Die Photon-Gruppe - Viele Firmen wenig Gesellschafter

Der Insolvenzverwalter Seckler bescheinigte den Photon Gesellschaften massive personelle Verflechtungen:


  • Photon Holding GmbH (Muttergesellschaft)
  • Photon Europe GmbH (GF Annegret Kreutzmann) 
  • Photon Laboratory GmbH 
  • Photon Power AG
  • Solar Beteiligungen GmbH
Laut Ausführungen des Insolvenzverwalters sind Gesellschafter der Photon Holding GmbH Frau Annegret Kreutzmann, Herr Philippe Welter, Herr Michael Schmela und Herr Ralf Heuser. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Annegret Kreutzmann.


Photon Europe

Die insolvente Photon Europe GmbH ist 100% Tochter der Photon Holding GmbH leitende Angestellte sind Frau Annegret Kreutzmann, Herr Philippe Welter und Herr Michael Schmela.




Photon Laboratory 

Die Photon Laboratory GmbH wurde von Herrn Philippe Welter und einer derzeit bereits ausgeschiedenen Martina Siebmanns geleitet. Sie ist 100% Tochter der Photon Holding GmbH. 



Photon Power AG

Die Photon Power AG ist eine 100% Tochter der Photon Holding GmbH. Geschäftsführer sind Herr Ralf Heuser und Herr Michael Schmela, der auch Arbeitnehmer der insolventen Photon Europe GmbH war.



Solar Beteiligungen GmbH

Die Gesellschafter der Solar Beteiligungen GmbH waren zu 50% Herr Philippe Welter und Frau Annegret Kreutzmann. Die Gesellschaft vermietete die von der Insolvenzschuldnerin Photon Europe GmbH genutzte Betriebs- und Geschäftsausstattung. 


Zusammenfassend stellte Insolvenzverwalter Seckler fest, dass die Insolvenzschuldnerin Photon Europe GmbH Teil eines verbundenen Unternehmens war. Dieses besaß "weitgehende personelle und sachliche Verflechtungen" und teilweise "identische (faktische Geschäftsführer)". 


Katastrophen-Konglomerat Photon-Gruppe:

Identische Kapitalerhöhungstermine und andere Merkwürdigkeiten machen den Insolvenzverwalter wachsam

In der Gesellschafterversammlung wies der Insolvenzverwalter Seckler besonders auf die Tatsache hin, dass es merkwürdig sei, dass an jenem 06. Januar 2012 die Photon Laboratory GmbH wie die Photon Europe GmbH gleichzeitig eine Kapitalerhöhung unternommen hatten. 


Fragen zum Geschäftsmodell der Photon Laboratory GmbH und der Photon Power AG

Auch fiel dem Insolvenzverwalter einiges an Merkwürdigkeiten am Geschäftsmodell der Photon Gruppe auf. So erwähnte er in seinem Bericht explizit, dass die Photon Laboratory GmbH sich Vorteile im Markt gegenüber Wettbewerbern (TÜV, etc) verschaffte, weil die Testergebnisse dann in den Photon Zeitschriften veröffentlicht wurden. 

Auch fiel Ihm explizit die Merkwürdigkeiten um die Photon Power AG (100% Tochter der Photon Holding GmbH) und Ihre Anleihepolitik im Bezug auf die Investorengewinnung durch Artikel im Heft und Leserwerbung auf. 



Photon USA Corp. ist Konkurs! 

Laut Aussage des Insolvenzverwalters ist die ebenfalls zur Photon Gruppe gehörende Photon USA Corp. zahlungsunfähig und hat den Geschäftsbetrieb komplett eingestellt. Hierdurch ist ein Schuldenberg von 572.527,- € bei der Photon Europe GmbH angefallen, der ebenfalls der Insolvenzmasse für Sozialkassen, Mitarbeitergehälter und Anderes fehlt.   


Photon Laboratory GmbH auch im Insolvenzverfahren!

Die von Philippe Welter geführte Photon Laboratory GmbH befindet sich laut dem Bericht des Insolvenzverwalters derzeit ebenfalls im Insolvenzverfahren am Amtsgericht Aachen (AG Aachen, 92 IN 15/13). Hierdurch wird ein Schuldenberg  von 106.874,- € bei der Photon Europe GmbH abgeladen, der ebenfalls der Insolvenzmasse für Sozialkassen, Mitarbeitergehälter und Anderes fehlt. 

Der Insolvenzverwalter hat diese Forderung derzeit vorläufig auf 1,- € wertberichtigt. Er sieht aber auf Grund der Photon-Gruppenzugehörigkeit, sowie der Tatsache der Personalverquickungen durchaus Chancen hier Forderungen gegen den Geschäftsführer Philippe Welter zu erheben. Dieser hatte in vielen Fällen Kosten der und Lieferungen an die Photon Laboratory GmbH bei der Photon Europe GmbH abgerechnet. Der Insolvenzverwalter ist sicher für weitere Hinweise auf Rechnungsumschreibungen dankbar. 




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