Mittwoch, 1. Mai 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 12


Michael Schmela wachte auf, als sein Name von der Rechtspflegerin von der Gläubigerliste verlesen wurde. Diese verkündete eine Forderung von 639.830,29 € des Herrn Schmela gegenüber der Photon Europe GmbH. 

Während sich die anwesenden Gläubiger noch die Fragen stellen wie eine Einzelperson zu Forderungen von derartigen Höhen kommen kann, erläuterte der Insolvenzverwalter einiges zum Sachverhalt:


Forderung verspätet angemeldet

Zunächst war die Forderung nicht fristgerecht eingegangen, da Herr Schmela trotz Kenntnis des Dienstschlusses um 17:00 Uhr, die Forderung nach eigenem Bekunden durch Einwurf am Stichtag um 17:50 Uhr angemeldet hatte. 



Forderungen auffällig hoch - Intensive Prüfung angemessen

Der Insolvenzverwalter führte weiterhin aus, dass es ja wohl klar sei, dass bei einer derart hohen Gehalts- und Reisekostenforderung von 639.830,29 € strengere Prüfkriterien angewandt werden, als bei einer Anmeldung eines normalen Photon-Gehaltes von etwas über tausend Euro. 




Schmela als Gesellschafter der Photon Holding kein einfacher Angestellter 

Zwar tat Michael Schmela so, als ob er in der Photon Europe nur ein einfacher Angestellter war - quasi ein Gleicher unter Gleichen. Aber der Insolvenzverwalter verwies auf seinen Bericht nachdem zweifelsfrei ermittelt wurde, dass Herr Schmela als Mitgesellschafter der Photon Holding als Eigentümergesellschaft der insolventen Photon Europe sicher diesen Status der Einfachheit nicht beanspruchen könne. 




Unterlagen unvollständig - Arbeitsvertrag fehlt

Ein weiteres und viel gravierenderes Problem sah der Insolvenzverwalter in der Tatsache, dass ein Arbeitsvertrag, als zwingend notwendige Voraussetzung für eine Forderungsprüfung fehlt. Die Diskussion verläuft hierbei auch um eine Verjährung der Forderungen, da Gehaltsansprüche in der Regel binnen 6-9 Monaten angemeldet werden müssen. Ohne Arbeitsvertrag sei dieses aber nicht zu klären. 




Insolvenzverwalter Seckler: lediglich 90.561,32 € der 639.830,29 € können als Stimmrechte anerkannt werden

Abschließend empfahl der Insolvenzverwalter der Rechtspflegerin lediglich 90.561,32 € an Stimmrechten für Herrn Schmelas Forderungen zur Abstimmung als Stimmrecht zuzulassen. Diese stellte diesen Beitrag sodann zur Aussprache. 




Schmela: "Wir Mitarbeiter vom Solarverlag..."

In einem kämpferischen Beitrag versuchte Herr Schmela die Situation um den Arbeitsvertrag zu erhellen. Er begann dabei mit dem Satz: "Wir Mitarbeiter vom Solarverlag... " und führte dann mitleidsheischend weiter, dass er durch seinen über 3-jährigen Gehaltsverzicht maßgeblich dazu beigetragen habe, dass Mitarbeiter trotz der Finanzlage des Konzerns Gehälter bekommen konnten und man habe solange durchhalten können. 




Dr. Dobelmann: "Sie sagen es selber Mitarbeiter vom Solarverlag also der Holding zu sein!"

DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann hakte auf Grund des Beitrages von Herrn Schmela ein und verwies auf die Aussage, nach der Herr Schmela die Mitarbeiterschaft im Solarverlag (Photon Holding) zugegeben hatte. 

Es könne hier kein Grund erkannt werden, warum Herr Schmela bei Gründung in diese neue Gesellschaft gewechselt sei. 

"Warum auf alte Privillegien verzichten, wenn alle anderen Mitarbeiter der Holding weiter Ihre Verträge genießen? Herr Schmela das macht keinen Sinn, aus diesem Grund werde ich gegen eine Zuerkennung von Stimmrechten von Herrn Schmela votieren." 





Rechtspflegerin erkennt Stimmrechte von 90.561,32 € an

Abschließend erkannte die Rechtspflegerin Herrn Schmela Stimmrechte in Höhe von 90.561,32 € zu. Hiergegen legte Dr. Jan Kai Dobelmann Rechtsmittel ein, so dass diese Stimmrechte nun von der Insolvenzrichterin geprüft werden müssen. 

= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 2.617.028,87 €






Photon Gruppe verliert 2.617.028,87€ an zweifelhaften Stimmrechten


Durch die klaren Vorgaben des Inseolvenzverwalters, das berherzte Auftreten Weniger in der Versammlung und der klaren Entscheidung des Insolvenzgerichtes konnten der Photon-Gruppe über 2,6 Millionen Euro an unberechtigten Stimmrechten vereitelt werden. 

Stimmrechte mit denen Sie eine Mehrheit gehabt hätten! 
Das sollte die Abstimmung später zeigen. 

Dies war nach der Multi-Vollmachts-Aktion des Photon Anwaltes Linnenbrink, der sogar anwesenden Personen Ihr Stimmrecht abnahm und damit den Insolvenzverwalter abschießen wollte, der zweite Photon Coup, der vereitelt werden konnte.   



Nun kommt etwas, dass die Anleger bei der Photon Power AG (Herr Schmela ist Vorstand dieser Gesellschaft der Photon Gruppe) aufhorchen lassen sollte. 



Schmela beichtete in seinem Beitrag die 3-jährige Kenntnis der finanziellen Schieflage der Photon Europe

Herr Schmela selber beklagte am 19.04.2013 gegen 16:30 Uhr vor ca. 50 Zeugen, einer Richterin und 2 Rechtspflegerinnen öffentlich auf der Gläubigerversammlung seine seit 3 Jahren ausstehenden Gehälter und Reisekosten in Höhe von 639.830,29 € und stellte dieses als seinen sozialen Beitrag zur Verlängerung der Lebensdauer des Unternehmens Photon Europe GmbH im Sinne der Angestellten dar.

Hierdurch wird die Kreditvergabepraxis der Anlegergelder der Photon Power AG an die Photon Europe GmbH in ein besonders kritisches Licht gerückt. 







Schmela genehmigte Photon Power Anleger-Kredite von 1.500.000 € an ein Unternehmen, dass ihm persönlich 3 Jahresgehälter schuldet!



Als vermeintlich leitender Angestellter der Photon Europe GmbH und Gesellschafter der Photon Holding GmbH, dessen Gehälter sei 3 Jahren offen waren, kann Herrn Schmela nicht entgangen sein, dass bereits über 20 Insolvenzanträge gegen das Unternehmen gestellt worden waren. 



Die Vorstellung Herr Schmela habe trotz der vielen Insolvenzanträge gegen sein Unternehmen, der Mahnschreiben und der Einbehaltungen von Druckmaterialien und Mietschulden in all seinen von ihm redaktionell betreuten internationalen Niederlassungen kein Bewusstsein für die Problemlage entwickelt, ist zumindest weltfremd. 


Es berechtigt aber auf jeden Fall zu einer intensiven Untersuchung des Sachverhaltes der Photon Power Kreditvergabe von fast 1.500.000,- Euro an Anlegergeldern in Richtung der Photon Europe GmbH.  




360.000,- € Bürgschaft - Photon Power AG Vorstand Heuser: Zur Werthaltigkeit dieser Bürgschaft kann ich nichts sagen!


Abschließend wurde über die zur Insolventabelle angemeldete Forderung der Sparkasse Aachen diskutiert. Dies ist eine Bürgschaft die die Photon Europe GmbH betrifft, aber mit den Aktivitäten der Photon Power AG zu tun hatte. 


Auf Grund der komplexen Gemengelage bei der Bürgschaft entstand einige Verwirrung im Saal wer nun wem Geld geliehen hat und wer nun als Bürge dafür haften solle. Nach einigem hin uns her konnten sich Sparkasse, Photon Anwälte und Gericht auf eine Sicht der Dinge einigen. 

In der Bewertung der Bürgschaftsrisiken kamen dann die Sparkasse und der Insolvenzverwalter zur Einschätzung, dass diese mit 100.000,- € an Stimmrechten zu bewerten sei. 



Photon Power Vorstand Ralf Heuser lies sich abschließend im Kommentar zur Bürgschaftsbewertung zu folgender Aussage hinreissen:


 "Zur Werthaltigkeit dieser Bürgschaft kann ich nichts sagen!" 



Spätestens da sollte jedem Photon Power Anleger klar geworden sein, dass wenn das Führungspersonal öffentlich derartiges von sich gibt, mehr als erhöhte Wachsamkeit gefragt ist. 




Nach diesem Drama folgte die Abstimmung nach Forderungsanteilen über die Beibehaltung des Gläubigerausschusses... 




++++ Weiter mit Teil 13




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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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8 Kommentare:

  1. Das ist schon hart. Gestern früh hab ich geschrieben, dass mir Herr Heuser leid tut. Ich will ihn jetzt nicht verteufeln, aber mit dem leid tun, das muss ich zurücknehmen. Ich wusste nicht, dass es so krass im Hintergrund gelaufen ist! Hätte ich gestern schon gewußt, was heute hier zu lesen steht, dann hätte ich gestern gar nichts geschrieben. Was kommt denn da noch alles? Das wurde hinter den Türen beschlossen und geplant. Davon wusste sicher keiner (!) ausser der Geschäftsführung und dem Vorstand der Power + Aufsichtsrat.

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  2. Der vom Insolvenzverwalter beauftragte Gutachter ermittelte den Insolvenzzeitpunkt der Photon Europe GmbH auf den 01.01.2010, kann hier im Blog zum Erschrecken gelesen werden. Das die wirtschaftliche Situation des Unternehmens einem mitarbeitenden Gesellschafter nicht bekannt gewesen ist, ist in Gänze auszuschließen.

    Rückständige Forderungen für Gehalt und Reisekosten in Höhe von 639.830,29 € für den Gesellschafter Herr Michael Schmela standen im Raum zur Diskussion. Man muss schon mit dem Vorschlaghammer gedengelt sein, um seinen aufgebrachten "Beitrag zum Erhalt der Photon Europe" als Akt der sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern anzusehen.

    Beeindruckend ist in jedem Fall, wie ein Gleicher unter Gleichen ("Wir Mitarbeiter vom Solarverlag... ") so lange auf Gehalt verzichten konnte. Den Ungleichen unter den Selbstgerechten gelang das nicht. Da genügen und genügten ein oder zwei ausbleibende Gehälter, um Existenzen zu gefährden.

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    1. Schmela aß abends gerne den Kühlschrank in der damaligen Kantine leer. Muss schon schlimm für ihn gewesen sein, nichts richtiges mehr zum Beissen zu Hause gehabt zu haben. Vielleicht war er auch deshalb so dünn. Jedenfalls im Vergleich zu den beiden fetten Wachteln der dritten Etage!

      Ob er wirklich auf Geld verzichtet hat, halte ich für mehr wie fraglich. Immerhin bewohnte er mit den beiden Dicken Hillbillys im Belgischen Wald eine Gemeinschaftsbehausung.

      Aber Mitwisser und Täter bleibt er immer noch!

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    2. Naja auch gabs auf den tollen Reisen immer was gutes und das sogar gratis! Speakers Dinners, Marina Bay Sands Hotels und so, da kann man auf Reisen schon richtig Kraft tanken.

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    3. Nu hört auf neidisch zu sein!

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    4. Den Kühlschrank in der Kantine hätte ich ja auch gerne abends geplündert, H-Milch oder Kekse mitgenommen... Es war also der Schmela, der mir zuvorgekommen ist! Schmeeeeeeelaaa! Verdammt - selbst die Kekse hast Du mir vor der Nase weggefressen! Dein Kumpel fährt die Bude vor die Wand und Du schnappst die H-Milch und die Kekse! Auch wenn Du Samariter angeblich 3 Jahre auf Deine Kohle verzichtet hast, um meinen Arbeitsplatz zu retten: Jetzt bin ich endgültig sauer! Das geht zu weit!

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  3. Wir Mitarbeiter vom Solarverlag... Da ist es wieder, das alles entscheidende "Wir-Gefühl". Nicht "WIR" sondern IHR und WIR!Der Gegner unserer (!) Interessen ist in der 3.Etage zu Hause!Hättet IHR die Insolvenz nur rechtzeitig eingestanden, hätten WIR nicht so viel Geld verloren! IHR seid nicht "Gleiche unter den Gleichen"!!!

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  4. Magazine zu spät oder gar nicht liefern, Forderungen zu spät anmelden, Zahlungsunfähgkeit zu spät einsehen - meine Güte, schafft euch einen Kalender und eine Uhr an!

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