Dienstag, 10. November 2015

Photon Power Anleihe - Jetzt geht's los! - Jetzt geht's Looos!


Bei Wallstreet-Online fängt die Gerüchteküche über das ach so sichere Investment Photon Power AG an zu brodeln:

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1221198-1-10/anleihen-photon-power-ag-geld-anleger-gefahr

Informationen zur Photon-Power auf Photonwatch:
http://photonwatch.blogspot.de/search/label/Photon%20Power%20Anleihe


Inhalt von Wallstreet-Online:


Hallo allerseits,

ich habe als Anleger bei der Photon Power AG grade eine Mail erhalten, die behauptet, dass die Photon Power AG im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Holding auf illegale Weise von einem Trio übernommen werden solle, bestehend aus:
* dem Insolvenzverwalter RA Andreas Schmitz,
* einem neuen Aufsichtsrat namens Eric Schell, der Teile aus der Konkursmasse gekauft habe,
* und einem Herrn Pohl, der in die Machenschaften um die Solar Millenium verwickelt gewesen wäre.

Die genannten Personen hätten die alten handelnden Personen rausgeworfen und seinen dabei, bei der Photon Power AG über künstlich erhöhte Kosten eine Insolvenz zu produzieren, um sich die gebauten Solaranlagen dann unter dan Nagel zu reißen.

Als Ansprechpartner für eine rechtliche Vertretung für die Anleihezeichner wird genannt:
Kanzlei Maslaton aus Leipzig, www.maslaton.de, Ansprechpartner Rechtsanwalt Christian Frohberg.

Weiß jemand mehr?

Nachdem es da wohl inzwischen einen Kleinkrieg gibt, könnte es sich ggf auch anbieten, für eine rechtliche Vertretung die Interessen schnell bei einem kompetenten dritten Anwalt zu bündeln, der nicht aus dem Photon Umfeld stammt, aber trotzdem den neuen handelnden Personen auf die Finger klopft.

Meinungen? Weiß jemand mehr?

tfv 

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raq
08.11.15 22:29:08

Beitrag Nr. 2 
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.036.738 von tfv am 08.11.15 20:43:40Ich habe dieselbe Email erhalten und lese mich, alarmiert davon, gerade ein.
Tatsächlich scheinen da schon seit mehreren Jahren einige Akteure gegeneinander anzutreten. Unter http://photonwatch.blogspot.de/ gibt es einige Informationen von Photon-Kritikern. Unter anderem scheint die Photon Power AG einen 6-stelligen Betrag (es wurden 340.000, an anderer Stelle auch 454.000 € genannt) an die inzwischen insolvente Photon Europe GmbH verliehen zu haben.

Die Idee, dass sich schädigungsgefährdete Anleger der Photon Power AG zusammentun und Ihre Interessen über einen kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen, ist mehr als überlegenswert. Wie lässt sich das organisieren, wer kann ausfindig machen, welche Anleger hier bereit wären, mitzumachen?

raq 

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berndb1
09.11.15 07:36:26

Beitrag Nr. 3 
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.036.738 von tfv am 08.11.15 20:43:40Auch ich habe diese Mail von Frau Kreutzmann erhalten (wie wohl alle Anteilseigner).

Die von raq zitierte Seite verfolge ich schon länger. Zum Thema Photon Power gibt es aber seit Mitte 2013 dort keine neuen Informationen. Ich denke, das wird sich bald ändern.

Die von Frau Kreutzmann in Ihrer Mail genannte Kanzlei Maslaton wäre, soweit man das aus Beiträgen im Internet beurteilen kann, durchaus eine kompetente Adresse. Ich finde es aber sinnvoller, die Argumente beider Seiten zu hören und erst dann die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Die Idee mit dem dritten, unabhängigen Rechtsvertreter ist daher wohl die klügste. Wichtig ist es, die Interessen möglichst vieler Anteilseigner dort zu bündeln, damit am Ende nicht die Anteilseigner von unterschiedlichen Kanzleien vertreten und womöglich gegeneinander handeln.

Ich bin dabei. 

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tfv
09.11.15 20:32:22

Beitrag Nr. 4 
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.037.734 von berndb1 am 09.11.15 07:36:26Kleines Update von heute: Kanzlei Maslaton wollte das Mandat nicht, empfohlen wird von Frau Kreutzmann nun:

Dr.Wiesmann@vbr.de
www.vbr.de
Tel.: 0241 47086-18
Fax: 0241 4098481 

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tfv
09.11.15 21:35:51

Beitrag Nr. 5 
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.045.843 von tfv am 09.11.15 20:32:22Und noch ein Update:

Hab mir mal grade die letzte Bilanz der Photon Power AG angeguckt (unternehmensregister.de, die Bilanz für 2013), hier wird der satte Betrag von gut 4 Mio EUR aus Forderung in 2013 wertlos ausgebucht. Bin fast aus den Latschen gekippt.

Meine Vermutung: Es wurde massiv Geld an Dritte (die Photon Holding) verliehen ohne entsprechende Sicherheiten. Da bin ich aber mal gespannt auf die Erläuterungen.

17 Kommentare:

  1. Die Bilanz für 2014 fehlt ja immer noch.
    Aus den bisherigen Bilanzen von Photon lässt sich nicht so viel ablesen. Die Vergütung an Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht ersichtlich. Aber offensichtlich hat die Gesellschaft, ca 4,0 Mio EUR Darlehen an die Muttergesellschaft (Verlag) gegeben, die jetzt wertlos geworden sind. Dieses Darlehen ist faktisch aus den Anleihen auch finanziert worden, und zusätzlich hat die Gesellschaft Bankkredite aufgenommen, die eigentlich für das Darlehen hätten verwendet werden können. Aber nur die Bank (nicht die Anleihegläubiger) hat Sicherheiten bekommen inkl. der Abtretung der Einspeisevergütung, Buchgrundschuld und Sicherungsübereignung der PV Anlagen. Damit sind die Photon Power- Anleihen m.E . im Moment unbesichert und wertlos. Sie werden wohl versuchen, weiterhin die Zinsen zu bezahlen. Aber ich befürchte, dass sie das bald beenden oder wenigstens versuchen, den Zins zu reduzieren (siehe Beispiel Solarworld). Allerdings sind sie gezwungen, Insolvenz anzumelden, sobald die Zinsen nicht mehr bezahlt werden (können). Das werden sie sich gut überlegen.

    Aus dem damaligen Prospekt für die Anleihe ging hervor, dass das Geld aus der Anleihe für PV-Bau verwendet werden soll. Hier sehe ich einen Ansatz: Dort steht nichts über ein Darlehen an einen Verlag. Da der Bankkredit so stark mit den PV Anlagen besichert wurde, kann man schließen, dass der Bankkredit faktisch die PV Anlagen finanziert hat. Damit haben im Umkehrschluss die Anleihen das Darlehen an den Verlag finanziert. Hier handelt es sich somit vermutlich um Betrug, und der Vorstand macht sich damit strafbar. Vermutlich ist das den Damen und Herren bewusst, und deshalb zahlen sie weiter die Zinsen, damit niemand Klage erhebt.

    Ich bin dafür, dass sich die Anleger nach einem unabhängigen kompetenten Rechtsanwalt umsehen, der wirklich die Anleger-Interessen vertritt und nicht die von Frau Kreutzmann & Co.
    Wer hat da gute Verbindungen?



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    1. Steht gegebenenfalls in Kreutzmanns Brief, wo die 4 1/2 Millionen blieben: "die aufgelaufenen Schulden beim Finanzamt, die im vergangenen Jahr zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens führten, über Haftungsbescheide von den Tochtergesellschaften - namentlich der PHOTON Power AG und der PHOTON Publishing GmbH - beglichen werden bzw. schon zum Großteil beglichen wurden." D.h. das Finanzamt zieht die Photon Power Ag für die Steuerschulden der Photon Holding GmbH heran. Photon Publishing ist ja mittlerweile auch insolvent, und das Labor auch. Somit ist bloß noch die Power AG da. Da kann ich es auch nachvollziehen, wenn die Leipziger Kanzlei die Anleger nicht vertreten will, wenn sie schon für die Power AG tätig sind. Anleger und Photon Power haben ja nicht notwendigerweise dieselben Interessen. Wäre Zeit, dass der Geschäftsbericht 2014 veröffentlicht wird und man auch die aktuellen Daten von Photon Power bekommt.
      Der Brief liest sich mir jedenfalls so, als ob es eher die Photon war, die den neuen Vorstandsvorsitzenden Eric Schell aufs Kreut gelegt hat, während Michael Pohl als maßgeblich Beteiligter an dem Solar Millenium Skandal zu Recht Besorgnis erregt. Jedenfalls, wenn sich was tut in Richtung unabhängiger Rechtsanwalt, der die geprellten Anleger vertritt, bitte hier veröffentlichen!!!

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  2. Schreiben von Anne Kreuzmann an die Anleger der Photon Power AG:

    ... gemeinsam mit Ihnen als Anleger hat die PHOTON Power AG wegweisende Schritte zu preiswerterem Solarstrom unternommen. Mit Ihrer Unterstützung konnten wir zeigen, dass man Photovoltaikanlagen günstiger bauen kann als gedacht und so einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung einer hoffentlich schon sehr bald komplett regenerativen Stromversorgung leisten.

    Bei Ihrer Investition sind Sie zu Recht davon ausgegangen, dass Ihr Geld mit Sicherheiten geschützt ist, wie man sie im sogenannten "Investment Grade" erwarten kann. Doch nun sind Umstände eingetreten, die diese Sicherheiten aushebeln könnten. Deshalb möchte ich Sie unbedingt bitten, diesen Brief gründlich zu studieren. Die Sachlage ist leider etwas kompliziert und lässt sich nicht in wenigen Sätzen schildern.

    Wie sie vermutlich wissen, ist die PHOTON-Gruppe im Zuge der Solarkrise durch eine schwere Zeit gegangen. Viele Mitarbeiter mussten entlassen werden, einige Tochtergesellschaften sind in die Insolvenz gegangen. Trotzdem ist es uns gelungen, die wichtigsten Strukturen zu erhalten und mit Auffanggesellschaften die Geschäfte fortzuführen. Bei der PHOTON Power AG waren derartige Maßnahmen aber nicht erforderlich. Wie Sie selbst wissen, sind Berichte und Unterlagen nie beanstandet worden, alle Zahlungen an die Anteilseigner wurden pünktlich geleistet.

    Ich kann deshalb keinen vernünftigen Grund dafür erkennen, dass Mitte Oktober der Insolvenzverwalter der Muttergesellschaft PHOTON Holding GmbH, Rechtsanwalt Andreas Schmitz aus Aachen, bei der PHOTON Power AG einen neuen Aufsichtsrat und einen neuen Vorstandsvorsitzenden installierte. Mehr noch: Die Art und Weise des Vorgehens ist alarmierend. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Ralf Heuser wurde zum nicht eigenentscheidungsbefugten Nebenvorstand degradiert, Philippe Welter wurde als Aufsichtsratsvorsitzender und ich selbst als Aufsichtsrat abgesetzt. All dies geschah ohne die gesetzlich vorgeschriebene fristgerechte Einladung aller Organe der AG. Dies ist nicht nur sehr ungewöhnlich, sondern dürfte auch dazu führen, dass die Ernennung des neuen Vorstands und Aufsichtsrats ungültig ist. Eine entsprechende juristische Prüfung ist bereits beauftragt.

    Trotzdem kann der neue Vorstand mit Rückendeckung des neuen Aufsichtrats jetzt Fakten schaffen. Wir befürchten, dass ebendies auch der eigentliche Grund für das Vorgehen ist und dass hieraus erhebliche negative Konsequenzen für die Anleihezeichner entstehen können. Denn die betreffenden Personen sind keine Unbekannten für PHOTON.

    Der neue Aufsichtsrat Eric Schell ist ein Geschäftsmann aus Aachen, der im Mai 2015 eine von PHOTON genutzte Immobilie sowie einige Laboraufbauten aus der Insolvenzmasse gekauft hat und diese anschließend an die operativen PHOTON-Gesellschaften vermieten wollte. Da der von ihm vorgelegte Mietvertrag jedoch vollkommen inakzeptable Bedingungen enthielt, kam es zu keinem Abschluss. Stattdessen nutzt PHOTON jetzt die von der PHOTON Power AG errichtete Immobilie im Gewerbegebiet Avantis bei Aachen. Herr Schell sitzt damit auf einer Immobilie, die er nicht vermietet bekommt und ist Besitzer von Laboraufbauten, für die er keine Verwendung hat.

    Herr Schell ist bei der Durchsetzung seiner Interessen wenig zimperlich. Es wurde ihm bereits anwaltlich untersagt, Mitarbeiter der PHOTON Publishing zu kontaktieren. Zudem hat die Polizei nach einer Strafanzeige wegen Bedrohung eine sogenannte Gefährderansprache bei ihm durchgeführt. Zum Zeitpunkt seiner Einsetzung als Aufsichtrat gab es bereits drei anwaltliche Auseinandersetzungen mit Herrn Schell:
    - PHOTON Power gegen Eric Schell wegen Herausgabe von beweglichen Wirtschaftsgütern, welche die PHOTON Power aus der Insolvenzmasse gekauft hatte
    - PHOTON Publishing GmbH gegen Eric Schell wegen des Versuchs, überzogene "Nutzungsentschädigungen" durchzusetzen
    - Philippe Welter gegen Eric Schell wegen Herausgabe einer privaten, auf dem Dach der oben erwähnten Immobilie montierten 50-kW-Photovoltaikanlage. ...

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  3. wegen 4096-Zeichen-Limit hier Teil 2 des Schreibens:

    Im Fall PHOTON Power AG gegen Eric Schell wurde Anzeige wegen Diebstahls bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

    Herr Schell wird bei seinen Aktivitäten von Michael Pohl unterstützt. Dieser ist zum Beispiel im Fall der oben erwähnten privaten Photovoltaikanlage als "Gutachter" aufgetreten. Unter anderem sollten hier für die Dachnutzung Pachtzinsen in Höhe von rund 30 Prozent der Vergütungseinnahmen durchgesetzt werden. Schell stellte dann Rechnungen für Dachmiete und "Nutzungsentschädigungen" und erklärte, seine Forderungen gegen den Wert der Anlage zu verrechnen, weshalb diese jetzt ihm gehöre. Hier wird nun kurzfristig Klage auf Herausgabe der Anlage eingereicht werden.

    Pohl ist in der Solarbranche bekannt als Geschäftsführer der MAN Ferrostahl Power Industry, die zusammen mit der Solar Millenium GmbH Anleihen herausgegeben hat, die später nicht bedient werden konnten. Er besitzt zudem eine inaktive Firmenhülle namens RPS Ltd. in Großbritannien. Die Abkürzung stand noch bis vor kurzem für Ryan Promotion Service, dies wurde kurz vor Pohls Einsetzung als Vorstandsvorsitzender der PHOTON Power AG in "Renewable Power Services Ltd" geändert.

    RA Andreas Schmitz wiederum war in seiner im Juli 2014 übernommen Funktion als Insolvenzverwalter der PHOTON Holding vollkommen unauffällig. Es ist nicht bekannt, inwieweit er überhaupt tätig wurde, was insofern kein Problem darstellte, als die PHOTON Holding praktische keine laufenden Kosten hat und die aufgelaufenen Schulden beim Finanzamt, die im vergangenen Jahr zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens führten, über Haftungsbescheide von den Tochtergesellschaften - namentlich der PHOTON Power AG und der PHOTON Publishing GmbH - beglichen werden bzw. schon zum Großteil beglichen wurden. Schmitz hätte also einfach warten können, bis der Insolvenzgrund der Holding entfällt, was demnächst der Fall sein wird.

    RA Schmitz ist ein Einzelkämpfer ohne eine große Kanzlei im Rücken. Ein früherer Arbeitgeber äußerte uns gegenüber, ihm fehlten "selbst die minimalen Vorraussetzungen, um Insolvenzverwalter zu sein". Schmitz hat dennoch wiederholt Interesse daran bekundet, die Insolvenzverwaltungen der gar nicht insolventen PHOTON-Tochtergesellschaften zu übernehmen. Insbesondere an einer Insolvenz der PHOTON Power AG könnte ein Verwalter viel Geld verdienen - zu Lasten der Anleihegläubiger.

    Wir befürchten aufgrund unserer Erfahrungen mit dem Trio Schmitz/Pohl/Schell, dass diese Personen nicht zum Wohle der Anleihezeichner der PHOTON Power AG arbeiten. Der Vorstandsvorsitzende Pohl wurde von Schmitz von den Verpflichtungen gemäß º181 BGB befreit - ein in solch einer Situation vollkommen ungewöhnlicher Vorgang, da der Insolvenzverwalter hierdurch jegliche Kontrolle abgegeben hat. Konkret fürchten wir nun, dass Pohl und Schell Solarparks der PHOTON Power AG weit unter Wert an eigene oder befreundete Gesellschaften verkaufen. Dies könnte ablaufen wie bei dem geschilderten - bislang erfolglosen - Versuch des Duos, sich die oben erwähnte 50-Kilowatt-Anlage anzueignen.

    In der kurzen Zeit, in der der neue Vorstand und Aufsichtsrat im Amt sind, wurden zudem die laufenden Kosten drastisch erhöht. Am Ende wird so Geld durch z.B. teure Gutachten aus dem Unternehmen gezogen und so ein selbstinduzierter Insolvenzgrund geschaffen. ...

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  4. Und schließlich Teil 3:

    WAS KÖNNEN SIE TUN?

    Nachdem der neue Vorstand Ende Oktober ins Handelsregister eingetragen wurde und damit im Außenverhältnis handlungsfähig ist, haben wir die Kanzlei Maslaton aus Leipzig eingeschaltet (http://www.maslaton.de). Ansprechpartner ist dort der unter anderem auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Frohberg.

    Die Kanzlei Maslaton ist auch bereit, Ihre Interessen als Anleihezeichner zu vertreten. Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit Herrn RA Frohberg in Verbindung (...).

    Es ist unserer Überzeugung nach dringend nötig, dass die Anteilseigner schnell und unmissverständlich ihre Interessen formulieren und erforderlichenfalls auch durchsetzen.

    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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  5. Hier der Link zu dem Brief an die Anleger:
    http://www.photovoltaikforum.com/unternehmensgesellschaften-f70/anleihe-photon-power-ag-t57436-s120.html

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  6. Die als "wertlos ausgebuchten" gut 4 Millionen € Anlegergelder sind natürlich nicht weg!

    "Ausgebuchte" Anlegergelder sind nie weg - es haben nur andere ...

    Photon Publishing residierte halt noch 2013 und in 2014 bis zum "Rückzug" aufs Lager-Gebäude nebenan in dem viel zu großen 3000 m2 Protzbau in der Jülicherstr.

    Mit A.K. im Pracht-Büro mit TOP-Ausblick im oberen Staffelgeschoß.

    Auch wenn Photon Publishing die Miete teilweise säumig blieb, das Gezahlte war wohl Anlegergeld der Photon Power-Anleger.

    Selbst so "Kleinigkeiten" wie die gut 1000 € / Jahr für die Abos des FAZ und Aachener-Nachrichten - das sah nett aus in der Kantine Lektüre zu haben - wurden nicht erwirtschaftet, sondern schlicht von Anlegereinlagen abgezockt.

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  7. Als ob es Anne Kreutzmann und Herrn Welter jemals um andere in dieser Kriese ging/geht. Egal ob Anleger oder Arbeitnehmer, beide sind Ihnen erfahrungsgemäß ziemlich gleichgültig. Wichtig ist Ihnen nur ihr Unternhemnen PHOTON irgendwie am Leben zu halten, natürlich mit Ihnen selbst als Geschäftsleitung.

    So werden Gerüchte gestreut, um Verunsicherung zu schaffen. Anleger und Arbeitnehmer sind nur Mittel zum Zweck, denn wie die meisten wissen, interessieren sich Frau Kreutzmann und Herr Welter nicht für individuelle Schicksale.

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  8. Kann bitte jemand mir Finanzlaien erklären, was es bedeutet, daß die hier genannten:
    https://www.anleihen-finder.de/anleihe/photon-power-ag-20112015
    Photon-Power-Anleihen zum 31.12.2015 fällig sind?

    Der Anlegerprospekt-Link wird dort genannt, hier nochmal separat:
    https://www.anleihen-finder.de/wp-content/uploads/2013/02/Photon-P.-3Wertpapierprospekt-2010-12-16.pdf

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  9. Wo ist das Problem? Der Anlegerprospekt weist deutlich auf alle Risiken hin. Die Fälligkeit ist wohl "hinfällig".

    Geld ist weg - bzw es haben halt andere, Geld ist nie "weg".

    Man lese auch das Interview:
    http://www.pv-magazine.de/downloads/interview-ralf-heuser-vorstand-der-photon-power-ag/

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  10. Frau Kreutzmann empfiehlt Rechtsanwalt XY zum Wohle der Anleger. Kein Eigennutz, kein Kalkül, nur das Bestüe möchte Frau Kreutzmann herausschlagen.

    VORTEILE, GELD - doch nicht für die finanziell Geschädigten!

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  11. Über das Vermögen der Photon Power AG hat das Amtsgericht Aachen am 15. März 2016 ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet, aufgrund eines am 18. Dezember 2015 bei Gericht eingegangenen Antrags des Unternehmens. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolventverwalter, der Aachener Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth ernannt.

    Forderungen der Insolvenzgläubiger müssen bis zum 13. Mai 2016 unter Beachtung des § 174 InsO (Insolvenzordnung) beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

    Am 9. Juni 2016 soll im Gebäude des Amtsgerichts eine Gläubigerversammlung abgehalten werden, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens entschieden wird. An diesem Termin soll auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden.

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  12. Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 299/15

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
    der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 16441 eingetragenen PHOTON Power AG, Avantisallee 80, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Michael Pohl und Ralf Heuser, beide Avantisallee 80, 52072 Aachen
    wurden in der Gläubigerversammlung nach §19 Absatz 2 SchVG der Anleihegläubiger vom 15.04.2016 zu der Anleihe PP-2011-2 der PHOTON Power AG folgende Beschlüsse gefasst:
    1. Herr Rechtsanwalt Markus W. Kienle, Franklinstraße 56, 60486 Frankfurt am Main wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der Anleihe PP-2011-2 der PHOTON Power AG bestellt. Der gemeinsame Vertreter ist allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen (§ 19 Absatz 3 SchvG). Der weitere Umfang der Aufgaben und Befugnisse des gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG

    2. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den Betrag zu € 1.000.000,00 begrenzt.

    Amtsgericht Aachen, den 18.04.2016

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  13. Auszug aus "Photon Power, KTG und Co.:
    Die größten Pleiten bei nachhaltigen Direktbeteiligungen" vom 14. Oktober 2016:

    Photon Power AG

    "Abonnenten des Solarstrommagazins Photon aus Aachen und andere Anleger hatten im Jahr 2011 in drei Mittelstandsanleihen der Photon-Betreiberfirma Photon Power AG investiert. Doch schon wenige Zeit später bangten sie um ihr Geld: Photon Power beantragte im Dezember 2015 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz. Davon betroffen waren 500 Anleger, die rund 7,7 Millionen Euro in Anleihen investiert hatten. Bei Vollplatzierung hätte Photon Power insgesamt 16,2 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Das Geld floss größtenteils in fünf Photovoltaikanlagen.

    Bereits seit 2013 war bekannt, dass die Photon Power AG auch Darlehen an andere Gesellschaften der Photon-Gruppe vergeben hatte, die schon länger insolvent waren, darunter der Solarzeitschriftenverlag Photon Europe GmbH. Im März 2016 begann das reguläre Insolvenzverfahren der Photon Power am Amtsgericht Aachen. Derzeit wird die Fortführung des Unternehmens im Rahmen einer Genossenschaft geprüft.

    Ein Lichtblick aus der Sicht der Anleihegläubiger der Photon Power AG: Ein Nachrang der Anleihen ist in den Anleihebedingungen laut Insolvenzverwaltung nicht vereinbart. Das bedeutet, dass die Anleiheanleger bei möglichen Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse nicht als letzte Gruppe nach allen anderen Gläubigergruppen (das sind zum Beispiel Banken, Handwerker oder Lieferanten) zum Zug kommen. Überdies sind sie laut der Unternehmensbilanz für 2014 wohl die größte Gläubigergruppe von Photon Power.

    ECOreporter.de hatte schon 2011 vor dem Investment in die Anleihe gewarnt: Sicherheitsbewusste Anleger sollten dauerhafte Erfolge der Photon Power AG abwarten, bevor sie hier wesentliche Teile ihres freien Vermögens investieren. Photon Power wird in der Wachhund-Rubrik geführt."

    Quelle: http://www.ecoreporter.de/artikel/photon-power-ktg-und-co-die-groessten-pleiten-bei-nachhaltigen-direktbeteiligungen-14-10-2016.html

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  14. Trianel erwirbt Solarpark von Photon Power

    Die Trianel Erneuerbare Energien (TEE) hat eine weitere PV-Freiflächenanlage für das gemeinschaftliche Erneuerbaren-Portfolio der Stadtwerke erworben. Im Rahmen der TEE-Beteiligungsgesellschaft wurde nun der Kaufvertrag für einen Solarpark der Photon Power AG unterzeichnet.
    Der Solarpark Camp Astrid im rheinländischen Stolberg in Nordrhein-Westfalen, rund 10 Kilometer vom Trianel Hauptsitz in Aachen entfernt, besteht aus 11.760 Solarmodulen und hat eine Leistung von 3,53 MegawattPeak. Errichtet wurde der Solarpark in Ost-West-Ausrichtung auf einer Fläche von 36.000 Quadratmetern im Stolberger Gewerbegebiet Camp Astrid. Seit Ende 2011 ist die PV-Freiflächenanlage in Betrieb und hat einen Ertrag von knapp 3 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.
    „Mit dem Solarpark Camp Astrid haben wir eine weitere wirtschaftlich sehr attraktive Bestandsanlage für das Portfolio der Stadtwerke gewonnen“, sagte Markus Hakes, Geschäftsführer der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG.
    Unter dem Dach der Trianel Erneuerbare Energien engagieren sich 38 Stadtwerke und die Trianel GmbH für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Gemeinsam investieren sie rund eine halbe Milliarde Euro in den Auf- und Ausbau des eigenen Erneuerbaren-Portfolios mit PV-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen in ganz Deutschland.

    25.01.2018 | Quelle: Trianel GmbH

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  16. Hallo Frau Herr

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    investieren Sie in sehr konsequente und profitable Projekte

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    Verfahren zu befolgen
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    Kontaktaufnahme mit einem unserer Vertreter und unserem Berater
    finanziell (ein Treffen und Studium Ihres Projekts)
    Bestätigen Sie die Existenz der Mittel, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden
    Erstellung und Unterzeichnung des Vertrages mit dem Notar
    Schließlich die Bankformalitäten für den Geldtransfer

    Dieser Vorgang dauert höchstens 72 Stunden, um alles zu erledigen
    Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre schnelle Antwort

    E-Mail: kemalllare@gmail.com

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